Als Waldschutzgruppe Münsterland übermitteln wir unsere Vorstellungen von einer „guten fachlichen Praxis im Wald“ (siehe unten).
Auf Bundes- und Landesebene bemühen wir uns über die BBIWS (Bundesbürgerinitiative Waldschutz) um ökologisch ausgerichtete Waldgesetze.
Klare Definition der „guten fachlichen Praxis“ für den Wald:
Gescheiterte Forstpraxis wurde zu lange mit der „guten fachlichen Praxis“ gerechtfertigt. Das Waldgesetz muss eine Neudefinition dieser „guten fachlichen Praxis“ -orientiert an
- den Erkenntnissen über das Ökosystem Wald,
- den Erfahrungen der naturnahen Waldbewirtschaftung
- und vor allem an den jetzt zur Bewältigung der Klimakatastrophe notwendigen Klima- und Ökosystemleistungen intakter Wälder- schaffen.Diese Schutzfunktionen des Waldgesetzes müssen für alle Waldformen gelten. Ein transparentes und unabhängiges Zertifizierungs- und Überwachunsgsystem muss gesichert werden. Waldbaukonzepte und Förderprogramme sind entsprechend auszurichten.
Ziele des Waldgesetzes müssen die kühlen, dunklen, altergemischten und standort-heimischen Laub-Mischwälder mit geschlossenem Kronendach, wachsendem Holzvorrat und vielen Habitatbäumen und viel Totholz (stehend und liegend) und Boden- und Wasserschutz sein. Daher ist ein Einschlagmoratorium für alle etwas größeren/älteren Bäume und vor allem für die letzten älteren Buchenbestände erforderlich. Die Übernutzung der Wälder (staatlich, kommunal, Körperschafts- und Stiftungswälder vor allem) muss gestoppt werden. Dazu gehört auch die Verhinderung der umwelt- und klimaschädlichen Verbrennung von Holz.
Die fragmentierten Waldgebiete in Deutschland sind durch große Schutzgebiete wieder miteinander zu verbinden u.a. durch neue Biotopverbundlinien in Form von ökologisch bedeutsamen Hecken (mit Kernzone, Mantel und beidseitigem Saum). Zur Erfüllung der Biodiveritätsvereinbarungen müssen auch große Waldgebiete unter strengen Schutz gestellt werden.
Auch in den bewirtschafteten Wäldern muss es große Naturwaldanteile und Ruhezeiträume geben sowie selektive Nutzung von Holz, Minimierung der Arbeitseinsätze und Bodenschonung (weniger Rückegassen, Rückepferde, schonende Techniken…) und Erhöhung des Holzvorrats (mit mehr Totholz) sowie Humusaufbau und Wasserbindung geben.
Wo notwendig, ist ein Waldumbau möglichst durch Naturverjüngung zu bewältigen. Das Heißschlagen und Auflichten der Wälder angeblich zum Zwecke der Anpassung an Klimawandelfolgen muss dringend verhindert werden, der Wald mit seinen Funktionen für Landschaftskühlung, Verdunstung, Niederschlag und Wasserspeicherung muss als möglicher Verbündeter im Kampf gegen die Klimaerhitzung geschützt werden.
Die Klimaschutzfunktionen geschlossener (noch halbwegs intakter) Waldgebiete dürfen auch nicht durch Windindustrie im Wald mit ihren heißen Infrastrukturbahnen verloren gehen.
Kontakt:
Waldschutzgruppe Münsterland
E-Mail: info(at)heckenschutz.de
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